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Landkarte von den Kreisen Coesfeld und Unna mit den Standorten der Katholischen Altenheime
 
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Fragen und Antworten

Wie finde ich das richtige Altenheim? | Was kostet ein Heimplatz? | Wie kann ich vorsorgen?

Wie finde ich das richtige Altenheim?

Bei der Suche nach einem Heimplatz stellt sich die Frage nach einer geeigneten Einrichtung. Hierbei ist es hilfreich, frühzeitig verschiedene Altenheime in der näheren Umgebung zu besuchen und sich dort einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. Die Mitarbeiter der einzelnen Einrichtungen beraten interessierte alte Menschen beziehungsweise deren Angehörige gerne. Sie erhalten eine Übersicht über das Pflege- und Betreuungsangebot der jeweiligen Einrichtung, sowie eine Übersicht über die entstehenden Kosten und Finanzierungshilfen. Danach kann sich der Interessierte bei dem Heim seiner Wahl unverbindlich anmelden.

Bevor es zu einer Heimaufnahme kommt, ist die Feststellung der Notwendigkeit für eine Heimaufnahme wichtig. Diese wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt. Auch hier beraten die Altenheime gerne interessierte alte Menschen bzw. deren Angehörige.

Wird kurzfristig ein Heimplatz gesucht, ist es hilfreich, sich bei mehreren Altenheimen anzumelden, um so die Chance auf einen Heimplatz zu erhöhen. Häufig haben Altenheime eine Warteliste zur Heimaufnahme.

Der konkrete Ablauf des Einzugs in das ausgewählte Altenheim lässt sich am besten direkt mit der Einrichtung absprechen.

Was kostet ein Heimplatz?

Die Kosten eines Pflegeplatzes hängen zum einen vom Grad der Pflegebedürftigkeit der Person ab, zum anderen von der Höhe der Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie der Investitionskosten der Heimeinrichtung. Diese Bestandteile werden in Verhandlung mit den Kostenträgern für jede Einrichtung verbindlich vereinbart.

Je nach Pflegebedürftigkeit der Person wird eine Pflegestufe festgelegt, nach der die Pflegekassen Leistungen an das Altenheim auszahlen. Die Leistungsbeträge der Pflegekassen liegen bei:

Pflegestufe I: 1023 Euro/ Monat
Pflegestufe II: 1279 Euro/ Monat
Pflegestufe III: 1510 Euro/ Monat

Überschreiten die Pflegekosten die Leistungen der Pflegekasse kann in vielen Fällen ein Anspruch auf aufstockende Leistungen der Sozialhilfe geltend gemacht werden.

Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind vom Heimbewohner selbst zu begleichen.

Investitionskosten sind die Kosten, die dem Träger der Einrichtung im Zusammenhang mit der Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden entstehen. Diese Kosten werden von dem Pflegebedürftigen selbst erbracht, können jedoch bei Bedarf durch Pflegewohngeld ergänzt werden.

Entstehen Restkosten, die nicht aus den privaten Einkünften des Pflegebedürftigen abgedeckt werden können, ist eine Übernahme aus Mitteln der Sozialhilfe möglich.

Wie kann ich vorsorgen?

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der (Alten-)Pflege dienen dem Zweck, dem Patienten ein möglichst menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Um diese Autonomie des Patienten auch im Falle von Entscheidungsunfähigkeit zu sichern, hat der Gesetzgeber die Instrumente der Patientenverfügung , der Vorsorgevollmacht bzw. der Betreuungsvollmacht erlassen, mit der der Betroffene vorsorgen kann.

Unabhängig des Lebensalters kann jemand in die Lage geraten, nicht mehr eigenverantwortlich über sich selbst entscheiden zu können. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht zu erstellen, um für unerwartete Situationen gerüstet zu sein. Regelmäßige Aktualisierungen dienen zur Anpassung an veränderte Lebenssituationen.

Bei Einzug ins Altenheim wird von der Heimleitung erfragt, ob eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht vorliegen. In Gesprächen mit den Angehörigen und dem betreuenden Hausarzt wird auf der Grundlage dieser verbindlichen Stellungnahmen des Patienten die weitere Pflege geplant, falls eine Eigenverantwortlichkeit des Patienten nicht mehr sicher gestellt werden kann.