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Hubert Borgert, Heimleiter
Telefon: 02591 234-0
E-Mail: heimleitung@antoniushaus-lh.de

Markus Sasse, Pflegdienstleiter
Telefon: 02591 234-0
E-Mail: pdl@antoniushaus-lh.de

Brigitta Sperling, Leiterin Hauswirtschaft
Telefon: 02591 234-0
E-Mail: b.sperling@antoniushaus-lh.de
Arbeitsplatz Antoniushaus
Ausbildung | Ausbildung zum/r Altenpfleger/in | Ausbildung zum/r Hauswirtschafter/in | Praktikum | Zivildienst | Weiterbildung
Ausbildung
Im Antoniushaus besteht die Möglichkeit, eine Ausbildung zum/r Altenpfleger/in oder zum/r Hauswirtschafter/in zu absolvieren.
Gemäß unseren Leitbildern sind unsere Mitarbeiter/innen nicht Kostenpunkt, sondern ein Gewinn für unser Unternehmen, das heißt, wir wissen gut qualifizierte, engagierte und zufriedene Mitarbeiter/innen wertzuschätzen und zu fördern. Das beinhaltet auch die berufliche Ausbildung des Nachwuchses, die wir gleichsam als Investition in unsere Zukunft verstehen.
Für alle Mitarbeiter/innen im Antoniushaus gilt: Sie dürfen lernende, noch nicht fertige Personen sein, die ihre Individualität leben und die anderer respektieren. Begrenzt wird diese Individualität einzig durch die Rechte bzw. Ansprüche anderer sowie durch das Leitbild und die Ziele des Antoniushauses. Das gilt auch für unsere Auszubildenden.
Auszubildende sollen in unserem Haus und in praktischen Lernfeldern außerhalb des Hauses die besten Möglichkeiten erhalten, Professionalität auf hohem Niveau für ihren Beruf entwickeln zu können.
Aus diesem Grunde wird jeder Auszubildende in jedem Einsatz von einem Praxisanleiter betreut, um immer unter fachlicher Anleitung, Begleitung und professionellem Blickwinkel lernen zu können.
Die gesamte Ausbildungszeit ist von Beginn an vorgeplant, so dass die/der Auszubildende über den Verlauf seiner Ausbildung von Beginn an informiert ist.
Ausbildung zum/r Altenpfleger/in
Seit dem 01.08.2003 werden alle neu beginnenden Ausbildungslehrgänge nach dem "Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG)" durchgeführt. Wenn der/die Bewerber/in mit uns einen Ausbildungsvertrag über eine dreijährige Ausbildungsphase eingegangen ist, wird dieser vom Fachseminar mit einer Einverständniserklärung gegengezeichnet.
Die dreijährige Ausbildung gliedert sich in einen schulischen und einen praktischen Teil. Beide Bereiche werden aufeinander abgestimmt. Von den insgesamt 4600 Stunden in den drei Jahren entfallen auf den schulischen Unterricht 2100 Stunden und auf die praktische Ausbildung mindestens 2500 Stunden in der stationären Pflege (Wohnbereiche, Haus-gemeinschaften, gerontopsychiatrische Fachbereiche) und der ambulanten Pflege.
Im Unterricht vermitteln Lehrerinnen für Pflegeberufe und Dozenten verschiedener Berufsgruppen, (unter anderem Pflegewissenschaftler, Ärzte, Ernährungswissenschaftler, Psychologen, Betriebswirte und Juristen), theoretische, fachpraktische sowie berufspraktische Aspekte der Altenhilfe. Dabei werden Methoden der Erwachsenenbildung angewendet.
Die Ausbildung wird sowohl für Erstauszubildende als auch für Umschüler/innen in Vollzeit durchgeführt. Die Ausbildung endet mit der staatlichen Prüfung, die sich aus einem schriftlichen, einem praktischen und einem mündlichen Teil zusammensetzt.
Die bestandene Prüfung berechtigt zum Tragen der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in".
Zugangsvoraussetzungen:
- gesundheitliche Eignung, Realschullabschluss bzw. einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss,
- oder: Hauptschulabschluss, wenn eine Erlaubnis als Altenpflegehelfer/in oder Krankenpflegehelfer/in erteilt oder eine andere, mindestens zwei Jahre dauernde Ausbildung abgeschlossen wurde.
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsschreiben mit Anschrift und Telefonnummer,
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf,
- ein Passbild, nicht älter als ein Jahr,
- das Schulabschlusszeugnis,
- wenn vorhanden: Nachweis über Praktika, Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung.
Der Einstieg in die Ausbildung ist nicht an ein Mindestalter gebunden. Die Probezeit dauert sechs Monate.
Verdienst
Die Ausbildungsvergütung beträgt zur Zeit im
- Ausbildungsjahr 729,06 Euro,
- Ausbildungsjahr 788,57 Euro,
- Ausbildungsjahr 884,44 Euro.
Als Umschulungsmaßnahme kann die Ausbildung von der Arbeitsagentur gefördert werden. Dabei sind die persönlichen Voraussetzungen der Teilnehmer entscheidend.
Das Bewerbungsverfahren beginnt im Dezember eines jeden Jahres und endet im Januar. Im Anschluß daran finden die Bewerbungsgespräche statt (Februar/März).
Ausbildungsbeginn ist der Monat September eines jeden Jahres.
Ausbildung zum/r Hauswirtschafter/in
Die dreijährige Ausbildung gliedert sich in einen schulischen und einen praktischen Teil. Beide Bereiche werden aufeinander
abgestimmt. Die theoretische Ausbildung (ca. 12 Unterrichtstunden pro Woche) findet in der Berufsschule statt, die praktische
Ausbildung
im Antoniushaus in den Bereichen der hauswirtschaftlichen Versorgung. Dazu gehören Einsätze in der Küche, der Wäscherei, der
Hausreinigung, der Materialwirtschaft, den Wohnbereichsküchen/Teeküchen und dem Cafe.
Im Unterricht vermitteln Lehrer/innen und Dozenten/innen verschiedener Berufsgruppen theoretische, fachpraktische sowie berufspraktische Aspekte der Hauswirtschaft.
Die bestandene Prüfung berechtigt zum Tragen der Berufsbezeichnung "Hauswirtschafter / Hauswirtschafterin".
Zugangsvoraussetzungen: gesundheitliche Eignung, Hauptschulabschluss bzw. einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss.
Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsschreiben mit Anschrift und Telefonnummer,
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf,
- ein Passbild, nicht älter als ein Jahr,
- das Schulabschlusszeugnis,
- wenn vorhanden: Nachweis über Praktika, Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung.
Der Einstieg in die Ausbildung ist nicht an ein Mindestalter gebunden. Die Probezeit dauert sechs Monate.
Die Ausbildung endet mit einer Prüfung, die sich aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil und ggf. einem mündlichen Teil zusammensetzt.
Verdienst
Die Ausbildungsvergütung beträgt zur Zeit im
- Ausbildungsjahr 617,34 Euro,
- Ausbildungsjahr 666,15 Euro,
- Ausbildungsjahr 710,93 Euro.
Das Bewerbungsverfahren beginnt im Dezember eines jeden Jahres und endet im Januar. Im Anschluss daran finden die Bewerbungsgespräche statt.
Ausbildungsbeginn ist der August eines jeden Jahres.
Praktikum
In unserem Haus besteht die Möglichkeit ein Praktikum zu absolvieren. Die Palette der Möglichkeiten ist dabei recht breit. Folgende Praktika sind möglich:
- verschiedene schulische Praktika in den Arbeitsbereichen des Seniorenheimes (z.B. Pflege, Hauswirtschaft, Sozialer Dienst) für den Zeitraum von einigen Wochen,
- Jahrespraktika im Rahmen der Fachoberschule zur Erlangung der Fachhochschulreife
(FOS-11), - berufsvorbereitende Praktika (mehrere Monate bis ein Jahr),
- Ableistung des Anerkennungsjahres in einigen Berufsausbildungen,
- Praxissemester im Rahmen des Studiums der Sozialen Arbeit, der Ökotrophologie und der (Diplom)-Heilpädagogik an der Fachhochschule.
Zivildienst
Die Ableistung des Zivildienstes ist im Antoniushaus in unterschiedlichen Bereichen möglich.
Ob in der Pflege, dem sozialen Dienst, in den Hausgemeinschaften, der Hauswirtschaft, der Verwaltung oder der Technik, für jede persönliche Fähigkeit ist etwas dabei.
Oft wird die Zeit des Zivildienstes gern dazu genutzt, die verschiedenen Berufsfelder in der Altenpflege kennenzulernen.
Weiterbildung
Fort- und Weiterbildung ist für uns ein wichtiges Instrument, die Qualität im Haus zu sichern und zu verbessern. Deshalb betrachten wir sie als wichtiges Element unserer Arbeit.
Fort- und Weiterbildungen sind Entwicklungsprozesse, die unser Haus auf seinem sich immer wieder verändernden Weg begleiten.
Die innerbetriebliche Fortbildung im Antoniushaus ist für die Mitarbeiter/innen kostenlos und die investierte Zeit gilt als Arbeitszeit. Jede/r Mitarbeiter/in erhält ein Jahresprogramm.
Die Inhalte des Jahresprogramms ergeben sich aus
- den Wünschen der Mitarbeiter/innen,
- veränderten Strukturen und Anforderungen,
- neuen gesetzlichen Bestimmungen,
- der kollegialen Begleitung und Beratung,
- regelmäßig durchzuführende Unterweisungen (Hygiene, Brandschutz).
- Die Mitarbeiter/innen haben durch das Jahresprogramm die Gelegenheit, nach ihren Wünschen und Möglichkeiten an den Fortbildungen teilzunehmen.
Über Fortbildung/ Weiterbildungen (ein- und mehrtägige Kurse bis hin zu berufsbegleitenden Kursen wie Praxisanleitungskurs, Wohnbereichsleitungskurs, gerontopsychiatrische Zusatzqualifikation.) außerhalb des Hauses werden die Mitarbeiter/innen informiert und der/die Mitarbeiter/in je nach Möglichkeit, in seinen/ihren Vorhaben unterstützt. (Freistellung, Finanzierung, usw.).
