Pflege zur Überbrückung
Kurzzeitpflege dient der zeitlich befristeten stationären Ganztagsbetreuung pflegebedürftiger alter Menschen, die ansonsten in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden - in der Regel in einem Zeitraum von drei bis vier Wochen.
Kurzzeitpflege wird in Anspruch genommen, weil die Hauptpflegeperson in Urlaub ist, plötzlich durch Krankheit oder Unfall ausfällt oder durch die Dauerbelastung in der Pflege überfordert ist. Zudem können alte Menschen die Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn eine Rückkehr nach Hause noch nicht möglich ist oder wenn die Zeit bis zur Aufnahme ins Altenheim überbrückt werden muss, in Anspruch nehmen.
Die Finanzierung von Kurzzeitpflegeaufenthalten kann über die Pflegeversicherung erfolgen. Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht, wenn teilstationäre Tages- oder Nachtpflege nicht in Frage kommt, und die Pflege zu Hause zeitweise nicht, noch nicht oder nicht mehr in erforderlichem Umfang geleistet werden kann. Bei einem Ausfall der ständigen Pflegekraft werden für maximal acht Wochen im Jahr die Kosten für eine Betreuung durch externe Pflegekräfte übernommen.

