Münster, 6. September 2010  

Untersagung der Veröffentlichung eines Transparenzberichtes im Hauptsacheverfahren

Eine Caritaseinrichtung der Diözese Münster hat vor dem Sozialgericht Münster erfolgreich gegen die Veröffentlichung ihres Transparenzberichtes geklagt. Am 20. August 2010 verurteilte die 6. Kammer des SG Münster in ihrem Urteil die Pflegekassen, die Veröffentlichung des Transparenzberichtes zu unterlassen. Unter anderem begründete das Gericht die Entscheidung mit einem möglichen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit der Einrichtungsträger. Mit dem Urteil entschied zum ersten Mal ein Gericht in der Hauptsache, dass eine Veröffentlichung eines Transparenzberichtes zu unterbleiben habe, da die Berichte nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. "Die Beurteilungskriterien der PTVS sind nämlich nicht geeignet, die von den Pflegeheimen erbrachten Leistungen und deren Qualität, insbesondere - wie das Gesetz es ausdrücklich verlangt - hinsichtlich Ergebnis- und Lebensqualität zu beurteilen. Die Systematik der Bewertung ist verfehlt, die Ermittlung der Pflegenoten für den Leser nicht nachvollziehbar. Die Transparanzberichte täuschen die Verbraucher." - so ein Argument in der Urteilsbegründung. Das Gericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Sprungrevision zum Bundessozialgericht zu.

Aufgrund der Rechtswidrigkeit des Transparenzberichtes wird auch der zusätzlich zugegangene Maßnahmenbescheid obsolet, da dieser aus dem unrechtmäßigen Transparenzbericht generiert wurde. Abzuwarten ist, ob und welche weitergehenden Auswirkungen das Urteil auch auf andere Entscheidungen weiterer Gerichte haben wird.

Der DiCV Münster begrüßt das Urteil, weil es die vielfältige Kritik am Verfahren fundiert untermauert. In einem erneuten Schreiben an den Deutschen Caritasverband fordert der DiCV Münster dazu auf, mit den Hintergründen der Evaluationsstudie und des Urteils einen Ausstieg aus den Verhandlungen zur Überarbeitung der PTVS zu überdenken. Eine Überarbeitung und Weiterentwicklung des Verfahrens darf nicht durch politisch aufgebauten Zeitdruck verhindert werden, die Studie "Ergebnisqualität" von Wingenfeld, die Ende November erwartet wird, ist in diesen Prozess einzubeziehen.

Dominique Hopfenzitz
Anne Marx